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	<title>Kommentare zu: Rechtliche Grundlage des Maronensammelns</title>
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		<title>Von: Heiner</title>
		<link>http://www.hobby-garten-blog.de/blafasel/4631-rechtliche-grundlage-des-maronensammelns.php#comment-8356</link>
		<dc:creator>Heiner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 23:02:41 +0000</pubDate>
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		<description>Hmm, stimmt, das Entfernen von Waldfr&#252;chten scheint hier in Niedersachsen nicht explizit geregelt zu sein, also d&#252;rfte es tats&#228;chlich verboten sein. In § 34 Abs. 1 steht: &quot;&lt;em&gt;Es ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt: 1. B&#228;ume, Hecken, Wallhecken, Str&#228;ucher, Pflanzen und Fr&#252;chte ohne vern&#252;nftigen Grund zu besch&#228;digen&lt;/em&gt;&quot;. Ich vermute der Wunsch Marmelade zu kochen, kann hier nicht als vern&#252;nftiger Grund herhalten ;-)

In Baden?W&#252;rttemberg scheint das dagegen erlaubt zu sein. Siehe &lt;em&gt;&lt;a href=&quot;http://drs.baden-wuerttemberg.de/TEMP/5B107553/00/7625F32A.htm&quot;&gt;Waldgesetz f&#252;r Baden?W&#252;rttemberg&lt;/a&gt;&lt;/em&gt; § 40  &lt;em&gt;Aneignung von Waldfr&#252;chten und Waldpflanzen&lt;/em&gt;&quot; (Wie gesagt, alles unter dem Vorbehalt, dass mir das Auslegen von Gesetzestexten eher nicht in die Wiege gelegt wurde)

Wie Dominick v&#246;llig richtig bemerkt hat, d&#252;rfte es in jedem Fall (und in jedem Bundesland) am schlausten sein,  sich kurz mit dem Besitzer abzusprechen. In den allermeisten F&#228;llen wird der nix dagegen haben, wenn man ein paar Beeren pfl&#252;ckt oder ein paar Maronen aufsammelt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hmm, stimmt, das Entfernen von Waldfr&#252;chten scheint hier in Niedersachsen nicht explizit geregelt zu sein, also d&#252;rfte es tats&#228;chlich verboten sein. In § 34 Abs. 1 steht: &#8220;<em>Es ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt: 1. B&#228;ume, Hecken, Wallhecken, Str&#228;ucher, Pflanzen und Fr&#252;chte ohne vern&#252;nftigen Grund zu besch&#228;digen</em>&#8220;. Ich vermute der Wunsch Marmelade zu kochen, kann hier nicht als vern&#252;nftiger Grund herhalten ;-)</p>
<p>In Baden?W&#252;rttemberg scheint das dagegen erlaubt zu sein. Siehe <em><a href="http://drs.baden-wuerttemberg.de/TEMP/5B107553/00/7625F32A.htm">Waldgesetz f&#252;r Baden?W&#252;rttemberg</a></em> § 40  <em>Aneignung von Waldfr&#252;chten und Waldpflanzen</em>&#8221; (Wie gesagt, alles unter dem Vorbehalt, dass mir das Auslegen von Gesetzestexten eher nicht in die Wiege gelegt wurde)</p>
<p>Wie Dominick v&#246;llig richtig bemerkt hat, d&#252;rfte es in jedem Fall (und in jedem Bundesland) am schlausten sein,  sich kurz mit dem Besitzer abzusprechen. In den allermeisten F&#228;llen wird der nix dagegen haben, wenn man ein paar Beeren pfl&#252;ckt oder ein paar Maronen aufsammelt.</p>
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		<title>Von: Dominick</title>
		<link>http://www.hobby-garten-blog.de/blafasel/4631-rechtliche-grundlage-des-maronensammelns.php#comment-8355</link>
		<dc:creator>Dominick</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 21:39:52 +0000</pubDate>
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		<description>Betreten und Erholen ist grunds&#228;tzlich gestattet, richtig. Aber das schlie&#223;t nicht das Mitnehmen von irgendwelchen Dingen aus dem Forst mit ein. Bei den staatlichen ist das eben pauschal geregelt und die privaten d&#252;rfen die Spielregeln selbst bestimmen. Ich erinnere mich schwach mal gelesen zu haben das es da sogar kleine W&#228;lder gibt, wo man so eine Art &quot;Pilz-Flatrate&quot; entrichten muss.

Die meisten Besitzer haben vermutlich auch nichts dagegen, sofern man sich nicht wie die sprichw&#246;rtliche Axt im Walde verh&#228;lt und nicht zentnerweise Pilze nach Hause schleppt. Aber fragen sollte man dort eben vorher. Und eben aufpassen, weil auch zusammenh&#228;ngende Waldst&#252;cke unterschiedliche Eigner haben k&#246;nnen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Betreten und Erholen ist grunds&#228;tzlich gestattet, richtig. Aber das schlie&#223;t nicht das Mitnehmen von irgendwelchen Dingen aus dem Forst mit ein. Bei den staatlichen ist das eben pauschal geregelt und die privaten d&#252;rfen die Spielregeln selbst bestimmen. Ich erinnere mich schwach mal gelesen zu haben das es da sogar kleine W&#228;lder gibt, wo man so eine Art &#8220;Pilz-Flatrate&#8221; entrichten muss.</p>
<p>Die meisten Besitzer haben vermutlich auch nichts dagegen, sofern man sich nicht wie die sprichw&#246;rtliche Axt im Walde verh&#228;lt und nicht zentnerweise Pilze nach Hause schleppt. Aber fragen sollte man dort eben vorher. Und eben aufpassen, weil auch zusammenh&#228;ngende Waldst&#252;cke unterschiedliche Eigner haben k&#246;nnen!</p>
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		<title>Von: Heiner</title>
		<link>http://www.hobby-garten-blog.de/blafasel/4631-rechtliche-grundlage-des-maronensammelns.php#comment-8351</link>
		<dc:creator>Heiner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 11:26:37 +0000</pubDate>
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		<description>Leider bin ich - was Gesetze angeht - v&#246;llig unbedarft. Im &lt;a href=&quot;http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/wald_10.html&quot;&gt;&lt;em&gt;Nieders&#228;chsischen Gesetz &#252;ber den Wald und die Landschaftsordnung&lt;/em&gt;&lt;/a&gt; klingt es aber so, als w&#252;rde es auch f&#252;r Privatw&#228;lder und sogar f&#252;r andere private landwirtschaftliche Nutzfl&#228;chen gelten. Dort hei&#223;t es in § 23 (Recht zum Betreten): &lt;em&gt;Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.&lt;/em&gt; § 2 Abs. 1 definiert die freie Landschaft als: &lt;em&gt;Die freie Landschaft besteht aus den Fl&#228;chen des Waldes und der &#252;brigen freien Landschaft, auch wenn die Fl&#228;chen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Fl&#228;chen sind auch die zugeh&#246;rigen Wege und Gew&#228;sser.&lt;/em&gt; Nat&#252;rlich ist dieses Recht auf Betreten durch verschiedene Klausen eingeschr&#228;nkt, aber von staatlichen W&#228;ldern steht da nix.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leider bin ich &#8211; was Gesetze angeht &#8211; v&#246;llig unbedarft. Im <a href="http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/wald_10.html"><em>Nieders&#228;chsischen Gesetz &#252;ber den Wald und die Landschaftsordnung</em></a> klingt es aber so, als w&#252;rde es auch f&#252;r Privatw&#228;lder und sogar f&#252;r andere private landwirtschaftliche Nutzfl&#228;chen gelten. Dort hei&#223;t es in § 23 (Recht zum Betreten): <em>Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.</em> § 2 Abs. 1 definiert die freie Landschaft als: <em>Die freie Landschaft besteht aus den Fl&#228;chen des Waldes und der &#252;brigen freien Landschaft, auch wenn die Fl&#228;chen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Fl&#228;chen sind auch die zugeh&#246;rigen Wege und Gew&#228;sser.</em> Nat&#252;rlich ist dieses Recht auf Betreten durch verschiedene Klausen eingeschr&#228;nkt, aber von staatlichen W&#228;ldern steht da nix.</p>
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		<title>Von: Dominick</title>
		<link>http://www.hobby-garten-blog.de/blafasel/4631-rechtliche-grundlage-des-maronensammelns.php#comment-8350</link>
		<dc:creator>Dominick</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 10:46:44 +0000</pubDate>
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		<description>So wie Matthias das zusammengetragen hat ist das zwar richtig, es ist aber trotzdem Vorsicht geboten. Das gilt nur f&#252;r die staatlichen W&#228;lder. In Privatforsten muss man das grunds&#228;tzlich vorher mit dem Eigent&#252;mer kl&#228;ren! Und leider ist das gerade wenn man mitten im Wald steht nicht immer gut erkennbar wem das Flurst&#252;ck nun geh&#246;rt..</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So wie Matthias das zusammengetragen hat ist das zwar richtig, es ist aber trotzdem Vorsicht geboten. Das gilt nur f&#252;r die staatlichen W&#228;lder. In Privatforsten muss man das grunds&#228;tzlich vorher mit dem Eigent&#252;mer kl&#228;ren! Und leider ist das gerade wenn man mitten im Wald steht nicht immer gut erkennbar wem das Flurst&#252;ck nun geh&#246;rt..</p>
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		<title>Von: Gerry</title>
		<link>http://www.hobby-garten-blog.de/blafasel/4631-rechtliche-grundlage-des-maronensammelns.php#comment-8347</link>
		<dc:creator>Gerry</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Nov 2009 19:00:25 +0000</pubDate>
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		<description>Oje...die lieben Gesetze... Andererseits: Es gibt leider viele Menschen, die weitaus mehr aus den W&#228;ldern mitnehmen, als sie wirklich ben&#246;tigen. Dieser &quot;Raubbau&quot; geh&#246;rt auch nicht unterst&#252;tzt, finde ich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Oje&#8230;die lieben Gesetze&#8230; Andererseits: Es gibt leider viele Menschen, die weitaus mehr aus den W&#228;ldern mitnehmen, als sie wirklich ben&#246;tigen. Dieser &#8220;Raubbau&#8221; geh&#246;rt auch nicht unterst&#252;tzt, finde ich.</p>
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