Wie ich gerade via Projekt Landeier erfahre, rollt mal wieder eine Welle auf die Blogospäre zu, die für manchen Blogger teuer werden könnte. Laut heise.de versendet der Lappan-Verlag gerade Schadensersatzansprüche an Betreiber, die auf ihren Seiten Kurzgedichte von Heinz Erhardt veröffentlicht haben. Natürlich ist die Forderung auch mit der Androhung einer Abmahnung verbunden. Der zu ersetzende Schaden beträgt 400 Euro. Pro Gedicht.
In diesem Blog gab es (in einem Leserkommentar) bis eben auch so ein Kurzgedicht von Heinz Erhardt. Ich bin mir zwar sehr sicher, dass die Veröffentlichung in unserem Fall durch das Zitatrecht gedeckt war, aber wer blickt schon durch das Urheberrecht durch. Sicherheitshalber habe ich die Zeilen jedenfalls gelöscht.
Wenn ihr irgendwo auf euren Seiten Gedichte von fremden Autoren veröffentlicht habt, dann seht lieber noch mal nach, ob der betreffende Artikel ein eigenes Werk ist, bei dem das Gedicht nur die eigenen Aussagen stützt. Sonst könnte es nämlich tatsächlich teuer werden.
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