Irre oder, hätte ich echt nicht gedacht, dass das funktioniert.
Leider darf ich nicht schreiben, worum es geht. Und ob ich die Zeitung nennen darf weiß ich auch nicht so genau. Schade eigentlich!
Naja, stattdessen habe ich hier ein paar Links zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger zusammen getragen:
Kryptisch.
Informationen zum Dechiffrieren gibt’s in den Links ;-)
irgendwie typisch deutsch.
Eine ansich gute Sache des Schutzes von geistigem Eigentum wird hier misshandelt, dass nur noch Großverlage ihre eigenen Geschäfte treiben können
Seid ihr sicher, dass man das nicht darf? Ich sehe keinn Grund, warum du nicht auf einen Artikel in einr öffentlich erhältlichen Zeitung hinweisen dürftest. Den ganzen Text hier im Blog veröffentlichen – klar, das geht nicht. Aber sozusagen Werbung machen,das müsste doch erlaubt sein!?
Ja, wenn das zum Gesetz wird, dann besteht daran kein Zweifel. Das Justizministerium verweist ja in der Begründung ausdrücklich darauf hin, dass auch kleinste Teile wie die Überschriften gemeint sind. Da die Überschriften fast immer auch gleich in der (sprechenden) URL enthalten sind, ist das Verlinken dieser URLs dann nicht mehr möglich. Ich zitiere mal kurz:
Bei dem „Metall auf Metall“ Urteil geht es übrigens darum, dass die Band Kraftwerk den Produzenten Moses Pelham auf Unterlassung verklagt hatte, weil Pelham einen kleinen Fetzen Sound aus dem Stück “Metall auf Metall” für einen Song von Sabrina Setlur gesampelt hatte. Siehe z.B. hier. Seit dem ist Samplen in Deutschland weitgehend verboten. In anderen Ländern ist das ein eigenständiges Musik-Genre.