Brauchen Dekostecker ein Impressum?

Foto: APD (Aktionsbündnis Pro Dekostecker)

Vor einiger Zeit haben wir uns ja schon mal in aller Öffentlichkeit dazu bekannt, Dekostecker zu benutzen. Ein Artikel im law blog hat mich jetzt aber doch etwas verunsichert. Wie aus einer Pressemitteilung der Berliner Polizei hervorgeht, wurde dort eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Demonstranten gefertigt, weil er ein Plakat vor dem Körper hielt, welches kein Impressum hatte. OK, sowas geht natürlich auch nicht! Allerdings frage ich mich, wie das eigentlich mit unseren Dekosteckern ist. Der Rosmarin-Dekostecker auf dem Bild rechts zum Beispiel hat ja auch kein Impressum. Soll ich sicherheitshalber lieber eins draufkritzeln? Wie muss so ein Impressum bei Dekosteckern überhaupt genau aussehen?

4 Kommentare zu Brauchen Dekostecker ein Impressum?

  • Brauchen Dekostecker ein Impressum?…

    Wie aus einer Pressemitteilung der Berliner Polizei hervorgeht, wurde dort eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Demonstranten gefertigt, weil er ein Plakat vor dem Körper hielt, welches kein Impressum hatte. OK, sowas geht natürlich auch nich…

  • Sisah

    Wogegen demonstriert denn der dekorierte Rosmarin? Ich meine, bevor ihr euch über das Impressum eines Dekosteckers den Kopf zerbrecht, müsste doch zuerst mal diese Frage geklärt werden.
    Im Übrigen sind mir Gärtner grundsätzlich suspekt, die für die Namen der Bewohner Gedächntishilfen brauchen und dann auch noch behaupten Namenschilder wäre reine Deko, typischer Fall von Schönfärberei ;-)
    LG
    Sisah…die Dekoschilder an Kräutern mit oder ohne Impressum für Firlefanz hält!

  • Demonstrieren ist für so eine Anzeige nicht nötig. In § 6 definiert das Berliner Pressegesetz (auf das sich die Beamten ja beriefen) genau, welche Publikationen ein Impressum haben müssen:

    Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften

    Da wir die Dekostecker nicht mit der Hand geschrieben haben, würden sie klar darunter fallen.

    Mich ärgert einfach, dass es offenbar inzwischen möglich ist, einem Demonstranten irgendwelchen Quatsch anzuhängen, wenn gerade kein konkreter Vorwurf zur Hand ist.

  • anonymous

    Vorsicht: “V.i.S.d.P.: Träger” reicht nicht, da es eine Ladungsfähige Adresse sein muß.

    (V.i.S.d.P. = Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes)

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