The Stollen formerly known as Dresdner

Wieder einmal eine Abmahnung. Dieses Mal – finde ich – ist es aber gar nicht mal so schlecht gelaufen.

Der Schutzverband Dresdner Stollen hatte sich in den 1990er Jahren den Begriff Dresdner Stollen® als geografische Herkunftsangabe schützen lassen und ihn auch gleich beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Das hat für mich als Verbraucher den Vorteil, dass Dresdner Stollen jetzt tatsächlich von einem Dresdner Bäcker stammt und gewissen Qualitätsanforderungen genügt, während er früher aus irgendeiner Großbäckerei stammen und aus zufällig zusammengewürfelten Zutaten bestehen konnte.

Leider hat das aber den Nachteil, dass eine Otterstedter Hausfrau ihren Stollen jetzt nicht mehr einfach Dresdner Stollen nennen darf – schon gar nicht wenn sie ihr Rezept im Internet veröffentlicht. (Ganz im Vertrauen, Otterstedter Hausfrauen backen sowieso keinen Dresdner Stollen. Wenn schon, dann backen sie Bremer Klaben)

Zurück zur Abmahnung. Auf der Weihnachtsseite wurde ein Rezept für einen Stollen veröffentlicht und als Dresdner Stollen bezeichnet. Folgerichtig ging eine Abmahnung vom Schutzverband Dresdner Stollen an die Betreiberin der Seite heraus, in der gefordert wurde diese Bezeichnung nicht zu verwenden. Und wieso finde ich, dass das Ganze gar nicht mal so schlecht gelaufen ist?

Im Gegensatz zu den Abmahnungen durch Jack Wolfskin oder Eva Schweitzer erfolgte diese Abmahnung ohne eine damit verbundene Kostennote. Die Betreiberin der Weihnachtsseite bekam also die Möglichkeit, ihren Text ohne finanzielles Desaster zu ändern und nahm die Sache sogar mit Humor. Sie startete eine Umfrage zu einem neuen Namen für das Stollenrezept (bei dem ich übrigens für “The Stollen formerly known as Dresdner” gestimmt habe).

Ob es sinnvoll ist, Hausfrauen zu verbieten ihrem Stollen so zu bezeichnen, wie es seit 500 Jahren üblich ist, mag dahingestellt bleiben. Zumindest wurde hier niemandem vollends die Lust am Weihnachtsfest verhagelt.

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